Hauskauf mit Freunden: Die Immobilienpreise in den Städten steigen auch in Corona-Zeiten weiter. Wer seinen Traum von den eigenen vier Wänden realisieren möchte, braucht neue Ideen. Zum Beispiel: Freunde tun sich für einen Immobilienkauf zusammen und teilen die Anschaffungskosten. Ein solches Projekt braucht allerdings klare vertragliche Regelungen.
Mit befreundeten Familien in einem gut erhaltenen Altbau mitten in der Stadt wohnen – das kann ein günstiger Weg zum Wohneigentum sein! Der Grund: Beim gemeinschaftlichen Kauf eines Mehrfamilienhauses entfällt die Gewinnmarge, die Investoren im Normalfall eines Verkaufs von Eigentumswohnungen an die einzelnen Parteien kalkulieren würden.
Sicher kaufen
Um das Projekt umzusetzen, ist ein kluges Finanzierungskonzept unerlässlich. Ganz wichtig: Alle Beteiligten sollten vorab die Eigentumsanteile und auch ihren Umgang im Streitfall genau regeln. Für den Erwerb können sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine GbR, gründen, die später die Wohnungen an die Parteien übergibt. „Wenn die Käufer ihren Antrag auf eine Baufinanzierung stellen, legen sie eine notarielle Beurkundung der Teilung in Eigentumswohnungen vor“, erklärt Jörg Fidorra (BHW). „Zumindest einen Entwurf des Notars sollten sie einreichen können.
Eigentumsverhältnisse regeln
Was tun, wenn der Kredit nicht mehr bedient werden kann oder eine Partei nach einiger Zeit entscheidet, ihre Wohnung wieder zu veräußern? In jedem Fall empfiehlt es sich, ein Vorkaufsrecht für die übrigen Parteien von vornherein zu vereinbaren. Der Notar sorgt dafür, dass alle Absprachen im Grundbuch jeder Partei festgeschrieben werden. So hält die gute Freundschaft unter einem Dach.
Quelle: BHW Pressedienst 4/2020
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