Zwischen 2,3 bis 2,7 Millionen neue Wohnungen könnten entstehen. Dazu müssten die vorhandenen innerstädtischen Bau-Potenziale durch Aufstockung und Umnutzung konsequent genutzt werden: Und zwar auf den Dächern von Wohnhäusern und Discounter oder in leerstehenden Geschäftsräumen. Das ist das Ergebnis einer Studie der TU Darmstadt und des Pestel-Instituts.
Die Möglichkeit Wohnraum durch die Aufstockung von Wohngebäuden der 50er bis 90er Jahre zu gewinnen, hatte die TU schon zuvor aufgezeigt. Bereits 2016 hieß es: “Eine große Chance für mehr Wohnungen in Deutschland liegt auf den Dächern: Mehr als 1,5 Millionen zusätzliche Wohnungen könnten durch Dach-Aufstockung entstehen.”
Enormes Potenzial für zusätzliche Wohnungen
Im Fokus der aktuellen Studie standen hingegen “Nicht-Wohngebäude”. “Büro- und Geschäftshäuser, eingeschossige Discounter mit ihren Parkplätzen bieten ein enormes Potenzial für zusätzliche Wohnungen – durch Nachverdichtung wie Aufstocken, Umnutzung und Bebauung von Fehlflächen. Zusätzlich lässt sich eine Auswahl an öffentlichen Verwaltungsgebäuden für neuen bezahlbaren Wohnraum nutzen”, so Prof. Dr. Karsten Tichelmann (TU Darmstadt).
Die Studie sieht bei den “Nicht-Wohngebäuden” Potenzial für weitere 1,2 Millionen Wohnungen durch:
- Aufstockung von Parkhäusern in den Innenstädten.
- Aufstockung von Büro- und Verwaltungsgebäuden.
- Umnutzung leerstehender Büro- und Verwaltungsgebäude.
- Aufstockung von eingeschossigem Einzelhandel, Discountern o.ä.
Bezieht man auch die sogenannten “Fehlflächen” ein, gebe es demnach sogar Chancen auf 2,3 bis 2,7 Millionen neue Wohnungen, ohne zusätzliches Bauland.
Anpassungen im Bau- und Planungsrecht nötig
Um diese Chancen zu nutzen, müsste die Politik jedoch die Rahmenbedingungen für das Bauen ändern. Dementsprechend erläutert Hans-Ullrich Kammeyer, der Präsident der Bundesingenieurkammer: “Es müssen zahlreiche bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Vorgaben weiterentwickelt werden. Hier ist die Politik gefragt”. Notwendig seien Anpassungen im Bau- und Planungsrecht. So müsse beispielsweise eine Überschreitung der Geschossflächenzahl bei Dachaufstockungen zulässig sein, so die Autoren der Studie. Außerdem sei bei Trauf- und Firsthöhen Flexibilität gefragt und Stellplatzforderungen müssten flexibel für den Einzelfall entschieden werden.
Quelle: www.architektur.tu-darmstadt.de;
Bildquellen
- Aufstockung: IMMOVATION / ©Tobias Bugala